Sobald Du Deinen Traumstudiengang gefunden hast, gilt es herauszufinden, welche Hochschule diesen Studiengang mit welchen Schwerpunkten anbietet. Dann ist es an der Zeit, sich für eine Hochschule zu entscheiden und eine fristgerechte und vollständige Bewerbung zu versenden. Doch nicht alle Fächer sind zulassungsfrei. So sind einige Fächer durch einen bundesweiten Numerus Clausus zulassungsbeschränkt und werden nur zentral vergeben. Das betrifft medizinische und pharmazeutische Studiengänge. Andere Fächer wiederum unterliegen einem örtlichen Numerus Clausus, der sehr unterschiedlich von Ort zu Ort und von Semester zu Semester ausfallen kann. Eine weitere Kategorie an Fächern ist zulassungsfrei. Sobald Du eine Zusage hast, darfst Du nicht vergessen, Dich an der Hochschule offiziell einzuschreiben. Manchmal kommt der Zulassungsbescheid nur online, vergesse nicht, regelmäßig in Dein E-Mailfach zu schauen!
Fristen einhalten
Wenn Du Dich auf einen Studienplatz bewirbst, musst Du bestimmte Fristen einhalten. Viele Studiengänge starten zum Wintersemester, das heißt im Oktober. Die Bewerbungsfrist für "Altabiturienten" endet am 31. Mai vor dem neuen Wintersemester. Neuabiturienten, die ihr Zeugnis oft erst im Juni bekommen, können sich bis zum 15. Juli bewerben. Wenn Du Dein Studium zum Sommersemester beginnen möchtest, muss Deine Bewerbung spätestens zum 15. Januar eingereicht sein.
Erforderliche Unterlagen
Folgende Unterlagen gehören mit ins Bewerbungsschreiben:
- Das ausgefüllte Antragsformular. Vorlagen gibt es zum Beispiel auf der Homepage der jeweiligen Hochschule, beziehungsweise im Hochschulsekretariat.
- Beglaubigte Kopie des Abiturzeugnisses (für ein Universitätsstudium) oder beglaubigte Kopie der Fachhochschulreife (Fachhochschule) oder fachgebundenen Hochschulreife. Amtlich beglaubigte Kopien kann jede Dienststelle ausstellen, die ein Dienstsiegel führt.
- Kann je nach Fach und Hochschule vorkommen: Nachweis über ein Vorpraktikum, Mappe mit Arbeitsproben zum Beispiel für die Bereiche Kunst oder Musik. Ablegen einer Eignungsprüfung bei bestimmten Fächern, wie zum Beispiel Sport.
- Bei einem Wechsel der Hochschule: Exmatrikulationsbescheinigung und Leistungsnachweise aus der ehemaligen Hochschule.
Zulassungsbeschränkte Fächer
Es gibt eine kleine Anzahl an Fächern, deren Plätze nur zentral vergeben werden. Zu diesen Fächern gehören: Tiermedizin, Zahnmedizin, Medizin und Pharmazie. Wer sich für einer dieser Studiengänge bewerben möchte, muss sich an die Stiftung Hochschulstart (ehemals "ZVS" Zentralstelle für die Vergabe von Studienplätzen) wenden. Die Stiftung Hochschulstart stellt auf ihrer Homepage ein Bewerbungsportal für diese Fächer zur Verfügung: www.hochschulstart.de.
Nordrhein-Westfalen hat landeseinheitliches Zulassungsverfahren
Nordrhein-Westfalen ist bisher das einzige Bundesland, das ein landeseinheitliches Zulassungsverfahren für einzelne Studiengänge vorsieht. Wenn Du eines der unten genannten Fächer an einer nordrhein-westfälischen Hochschule studieren möchtest, musst Du Dich bei der "Stiftung für Hochschulzulassung" in Dortmund bewerben. Das betrifft derzeit Studiengänge aus den Bereichen Lehramt, Chemie oder Rechtswissenschaften.
Örtlicher Numerus Clausus (NC)
Gibt es an den Hochschulen mehr Bewerber als Plätze für bestimmte Studiengänge, vergeben die Hochschulen ihre Plätze oft nach dem örtlichen Numerus-Clausus-Prinzip. Ein Kontingent der Studienplätze geht an Bewerber, die eine bestimmte Abiturnote erreichen konnten. Dabei wird von der Note des "schlechtesten" Bewerbers ausgegangen, der im vorangegangenen Semester noch einen Studienplatz in einem bestimmten Fach bekommen hat. Für das Profilfach Kulturwissenschaften an der Universität Bremen lag der NC beispielsweise bei 1,9. Zugelassen wurden die Bewerber, deren Abiturdurchschnitt bei 1,9 oder besser lag sowie Bewerber mit acht Wartesemestern. Als ein Wartesemester gilt ein Halbjahr nach Bestehen der Abiturprüfung, ohne dass Du bereits an einer anderen Hochschule eingeschrieben warst. Berücksichtigt werden auch Zeiten der Kinderbetreuung oder der Pflege kranker Angehöriger. Auch Zeiten von Freiwilligendiensten oder Diensten bei der Bundeswehr können geltend gemacht werden. Besondere familiäre oder gesundheitliche Belastungen können zudem bei einem Antrag auf Verbesserung der Wartezeit angeführt werden.
Neue Bewerbung für den Master
Wenn Du Dich für einen Masterstudiengang bewerben möchtest, ist eine neue vollständige Bewerbung nötig. Manchmal können Studierende im Bachelorstudiengang sich vorzeitig bewerben. Das geht zum Beispiel dann, wenn Deine Bachelorarbeit schon geschrieben, aber noch nicht bewertet ist. Du kannst dann Deine Bewerbung mit einer vorläufigen Leistungsstandbescheinigung einreichen. Ist das richtige Zeugnis da, reichst Du es nach. Schickst Du es zu spät los, kann der Zulassungsbescheid allerdings widerrufen werden.
Zulassung per Losverfahren
Studienplätze, die auch über das Nachrückverfahren nicht vergeben wurden, kommen in die so genannte Restplatzbörse. Die Hochschulrektorenkonferenz informiert auf ihrer Seite Hochschulkompass über freie Plätze. Diese werden dann in der Regel per Losverfahren von den jeweiligen Hochschulen vergeben. Du kannst auch an dieser Verlosung teilnehmen, wenn Du Dich zuvor noch nicht beworben hast. Die Studienplatzbörse öffnet zwei Mal im Jahr: Für das Sommersemester in den Monaten Februar, März und April sowie für das Wintersemester in den Monaten August, September und Oktober.
Zulassungsfreie Studiengänge
Wenn der Andrang auf ein Fach nicht ganz so groß ist, wird es zulassungsfrei angeboten, das heißt, der Notendurchschnitt ist in diesem Falle nicht relevant. An der Technischen Universität Dortmund ist zum Beispiel das Fach Wirtschaftswissenschaften für das Lehramt an Berufskollegs zum Wintersemester 2017 zulassungsfrei. Da die Hochschulen mehr Autonomie bekommen haben, was die Zulassung ihrer Bewerber angeht, können zulassungsfreie Fächer ohne NC an bestimmte Bedingungen geknüpft sein. So kann es vorkommen, dass eine Hochschule einen Auswahltest durchführt oder den Nachweis guter Englischkenntnisse fordert. Solche Besonderheiten kannst Du auf der Homepage der Hochschule abfragen.
Bewerbung für ein duales Studium
Bei der Bewerbung auf einen Platz im dualen Studiengang müssen ein paar andere Dinge bedacht werden als für eine Bewerbung für ein Universitätsstudium. Wenn Du dual studieren möchtest, brauchst Du ein Partnerunternehmen, das Dich während der Zeit des Studiums einstellt. Du bewirbst Dich doppelt: An der Hochschule, die den dualen Studiengang anbietet und bei einem Arbeitgeber. Die Bewerbung beim Partnerunternehmen gestaltet sich wie eine übliche Bewerbung auf einen Arbeitsplatz. Du brauchst ein Anschreiben, einen Lebenslauf und Zeugnisse. Manche Unternehmen schreiben Stellen für Studenten dualer Studiengänge aus. Das ist manchmal beim Fach Eventmanagement der Fall. Freizeitparks oder Eventagenturen rekrutieren auf diese Weise ihren Nachwuchs. Die Hochschule verlangt meist das (Fach-)Abiturzeugnis, in Ausnahmefällen ist eine Einschreibung ohne Abitur möglich. Einen NC gibt es nicht, stattdessen wählen die Hochschulen anhand von Auswahltests und/oder Aufnahmegesprächen aus. Auch bei der Bewerbung für ein duales Studium gibt es bestimmte Bewerbungsfristen. Bedenke, dass die Teilnahme an einem Auswahltest oft nur an bestimmten Terminen möglich ist.